FAQ
FAQ – häufige Fragen

Grundsätzlich soll das Konto der beantragenden Institution angegeben werden (Schule oder Schulträger). Sollte die Schule nicht über ein eigenes Konto verfügen und sich die Abwicklung über den Träger zu komplex gestalten, so ist es auch möglich, die Bankverbindung des Fördervereins anzugeben. Dies sollte aber die Ausnahme sein.
Nein! Ausschließlich Schulen und Schulträger dürfen einen Antrag auf Projektförderung stellen. Wenn die Schule jedoch mit einem bestimmten Caterer zusammenarbeitet und dessen Personal im Rahmen des Projektes schulen lassen möchte, so ist dies grundsätzlich möglich (Leistungskategorie „Kompetenzschulung“).
Den Förderantrag dürfen ausschließlich Schulen und Schulträger stellen. In Ausnahmefällen ist es aber möglich, hier die Bankverbindung des Fördervereins im Antrag anzugeben (siehe Punkt 1). Liegt die Schulverpflegung im Verantwortungsbereich des Fördervereins und sollen die Mitarbeiter*innen geschult werden, so darf die Schule die beantragte Fördersumme hierfür verwenden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Förderverein ungelernte, gelernte oder ehrenamtliche Personen beschäftigt.
Da es sich zunächst um ein landesweites Projekt handelt, ist die Antragstellung nur postalisch möglich. Für einen neuen Vordruck, können sich die Schulen bei Frau Zander melden: annette.zander@mzfk.de
Jede teilnehmende Schule hat die Möglichkeit, bis maximal 6.500,00 Euro gefördert zu werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Bedarf besteht.
Der verpflichtende Eigenanteil ist nicht festgelegt. Die Schule kann daher selbst entscheiden, wie sie das Projekt unterstützen wird, z.B. durch Freistellung von Lehrer*innen, Planung und Bereitstellung von Räumlichkeiten, Freistellung eines Projektteams, Ergänzung des Projektes durch eigene, ernährungsspezifische Teilprojekte (z.B. Anlegen eines Schulbeetes, Besichtigung eines Lebensmittelproduktionsbetriebs) etc.
Der Tagessatz für die Coaches liegt bei 650 Euro brutto. Bei einer maximalen Fördersumme von 6.500 Euro wären dies 10 volle Berater*innentage. Die Preisstruktur können Sie auch dem Projektsteckbrief entnehmen. Holen Sie sich vorab bei den Coaches einen Kostenvoranschlag ein. Bitte beachten Sie, dass die drei Pflichtmodule Bestandteile des Coachings sein müssen. (Hinweis: Der jeweilige Umfang der Pflichtmodule richtet sich nach den Voraussetzungen der Schule: Besteht z. B. bereits ein Mensa-Kreis fällt der Umfang dieses Moduls entsprechend geringer aus). Manche Coaches bieten hierzu auch eine erste kostenlose Beratung an, um Ihren Bedarf einzuschätzen. Dies sollten Sie im Einzelfall prüfen und ansprechen.
Die Preise der DGE und von Mehr Zeit für Kinder e. V. sind hier ausgewiesen.
Den Antrag unterzeichnen Schulleitung und Schulträger gemeinsam.
Nach Ablauf des Projektzeitraums muss die Schule belegen, welcher Anteil der bewilligten Fördersumme verwendet wurde. Wurde nicht die ganze Summe in Anspruch genommen, müssen die restlichen Gelder an die BAHN-BKK zurück überwiesen werden. Hierfür nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur BAHN-BKK auf (miriam.lossau@bahn-bkk.de). Ihnen wird dann eine Forderungsnummer mitgeteilt, unter der Sie die Restmittel zurücküberweisen können. Eine Überweisung ohne Forderungsnummer ist leider nicht möglich!
… als im Förderantrag angegeben verwenden. Ist dies möglich?
Falls für die Schule während des Projektzeitraums ersichtlich wird, dass sie in weiteren Leistungskategorien, als im Förderantrag angegeben, Beratungsbedarf hat, ist dies kein Problem. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel ausschließlich für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Unser cleveres Esszimmer“ verausgabt werden dürfen, nicht aber für zweckfremde Maßnahmen oder Sachmittel.
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