… als im Förderantrag angegeben verwenden. Ist dies möglich?
Falls für die Schule während des Projektzeitraums ersichtlich wird, dass sie in weiteren Leistungskategorien, als im Förderantrag angegeben, Beratungsbedarf hat, ist dies kein Problem. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel ausschließlich für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Unser cleveres Esszimmer“ verausgabt werden dürfen, nicht aber für zweckfremde Maßnahmen oder Sachmittel.