Jetzt durchstarten Machen Sie bei „Unser cleveres Esszimmer“ mit!

Unsere Angebote richten sich an Schulen und Träger, die sich auf den Weg zur optimalen Schulverpflegung machen wollen. Wir unterstützen Sie dabei – ob im Rahmen unseres Coaching-Angebots oder unseres Qualifizierungsangebots für verpflegungsbeauftragte Personen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu:

Unsere Angebote für Schulen und Schulträger – jetzt mitmachen!

Sie möchten das Thema „gesunde Ernährung“ nachhaltig im Schulprogramm verankern, wissen aber nicht genau wie? Wir geben Starthilfe: Im Rahmen unserer Coachings begleiten Sie unsere Expert:innen über 18 Monate hinweg und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Coaching-Plan, der genau zu Ihrer Schule, Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.

Wie Sie von unseren Coaching-Angeboten profitieren können, erfahren Sie →hier.

Mitmachen? So geht's:

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Sie möchten Fördermittel beantragen?

Füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus und erhalten Sie direkt unsere Projektunterlagen!

Der nächste Förderstart ist der 

Der nächste Förderstart ist am: 1.4.2024

Die Einreichfrist des Förderantrags endet am: 29.2.2024

FAQ Häufige Fragen zu unserem Coaching

Grundsätzlich soll das Konto der beantragenden Institution angegeben werden (Schule oder Schulträger). Sollte die Schule nicht über ein eigenes Konto verfügen und sich die Abwicklung über den Träger zu komplex gestalten, so ist es auch möglich, die Bankverbindung des Fördervereins anzugeben. Dies sollte aber die Ausnahme sein.

Ja!

Nein! Jede Schule in Hessen – egal, welche Schulform und welche Größe – bzw. jeder Träger darf einen Antrag stellen. Die Fördersummen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Bedarf.

Nein! Ausschließlich Schulen und Schulträger dürfen einen Antrag auf Projektförderung stellen. Wenn die Schule jedoch mit einem bestimmten Caterer zusammenarbeitet und dessen Personal im Rahmen des Projektes schulen lassen möchte, so ist dies grundsätzlich möglich (Leistungskategorie „Kompetenzschulung“).

Den Förderantrag dürfen ausschließlich Schulen und Schulträger stellen. In Ausnahmefällen ist es aber möglich, hier die Bankverbindung des Fördervereins im Antrag anzugeben (siehe Punkt 1). Liegt die Schulverpflegung im Verantwortungsbereich des Fördervereins und sollen die Mitarbeiter*innen geschult werden, so darf die Schule die beantragte Fördersumme hierfür verwenden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Förderverein ungelernte, gelernte oder ehrenamtliche Personen beschäftigt.

Da es sich zunächst um ein landesweites Projekt handelt, ist die Antragstellung nur postalisch möglich. Für einen neuen Vordruck, können sich die Schulen bei Frau Zander melden: annette.zander@mzfk.de

Jede teilnehmende Schule hat die Möglichkeit, bis maximal 7.000,00 Euro gefördert zu werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Bedarf besteht.

Der verpflichtende Eigenanteil ist nicht festgelegt. Die Schule kann daher selbst entscheiden, wie sie das Projekt unterstützen wird, z.B. durch Freistellung von Lehrer*innen, Planung und Bereitstellung von Räumlichkeiten, Freistellung eines Projektteams, Ergänzung des Projektes durch eigene, ernährungsspezifische Teilprojekte (z.B. Anlegen eines Schulbeetes, Besichtigung eines Lebensmittelproduktionsbetriebs) etc.

Die Preisstruktur können Sie dem Projektsteckbrief entnehmen. Holen Sie sich vorab bei den Coaches einen Kostenvoranschlag ein. Bitte beachten Sie, dass die drei Pflichtmodule Bestandteile des Coachings sein müssen. (Hinweis: Der jeweilige Umfang der Pflichtmodule richtet sich nach den Voraussetzungen der Schule: Besteht z. B. bereits ein Mensa-Kreis fällt der Umfang dieses Moduls entsprechend geringer aus). Manche Coaches bieten hierzu auch eine erste kostenlose Beratung an, um Ihren Bedarf einzuschätzen. Dies sollten Sie im Einzelfall prüfen und ansprechen.

Die Preise der DGE und von Mehr Zeit für Kinder e. V. sind → hier ausgewiesen.

Den Antrag unterzeichnen Schulleitung und Schulträger gemeinsam.

Nach Ablauf des Projektzeitraums muss die Schule belegen, welcher Anteil der bewilligten Fördersumme verwendet wurde. Wurde nicht die ganze Summe in Anspruch genommen, müssen die restlichen Gelder an die BAHN-BKK zurück überwiesen werden. Hierfür nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur BAHN-BKK auf (miriam.lossau@bahn-bkk.de). Ihnen wird dann eine Forderungsnummer mitgeteilt, unter der Sie die Restmittel zurücküberweisen können. Eine Überweisung ohne Forderungsnummer ist leider nicht möglich!

Falls für die Schule während des Projektzeitraums ersichtlich wird, dass sie in weiteren Leistungskategorien, als im Förderantrag angegeben, Beratungsbedarf hat, ist dies kein Problem. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel ausschließlich für Beratungsleistungen im Rahmen des Projektes „Unser cleveres Esszimmer“ verausgabt werden dürfen, nicht aber für zweckfremde Maßnahmen oder Sachmittel.

Qualifizierungsangebot für Verpflegungsbeauftragte

Sie kümmern sich um die Themen Schulverpflegung und Ernährungsbildung an Ihrer Schule (oder wollen dies zukünftig in den Blick nehmen), um die Qualität der Verpflegungssituation an Ihrer Schule nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln – Ihnen fehlen jedoch (Fach-)Wissen, Know-how oder ein Netzwerk zum Austausch?

Melden Sie sich für unser kostenloses Online-Angebot an!

Wie Sie von unserem Qualifizierungsangebot profitieren können, erfahren Sie →hier.

Unsere aktuellen Veranstaltungstermine (2024):

Block 1Block 2Block 3
27. Februar6. März17. April
28. Februar13. März23. April
20. März30. April

Anmelden? So geht's:

Sie möchten gerne teilnehmen? Hier können Sie sich das Anmeldeformular herunterladen.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular bis zum 20. Februar 2024 an:

kontakt@cleveres-esszimmer.de

oder postalisch an:

Unser cleveres Esszimmer
c/o Mehr Zeit für Kinder e. V.
Gärtnerweg 4–8
60322 Frankfurt